Kosten

Die "Falterchen" haben Montags - Freitags zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr geöffnet. Die von Ihnen benötigte Betreuungszeit kann individuell vereinbart werden.

Ihr U3-Betreuungsplatz wird vom Kreis Groß-Gerau öffentlich gefördert.
Der Grundanspruch beträgt 30 Wochenstunden, der bei entsprechenden Nachweisen (z.B. vom Arbeitgeber) natürlich auch höher ausfallen kann.

Je nach wöchentlicher Betreuungszeit, werden folgende Kostenbeiträge erhoben, die direkt über das Jugendamt des Kreises Groß-Gerau abgerechnet werden.
Hierfür ist ein Antrag von Ihnen zu stellen.

30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std.
Kostenbeitrag € 279,- € 322,- € 365,- € 430,-
30 Std. 35 Std. 40 Std. 45 Std.
Kostenbeitrag € 279,- € 322,- € 365,- € 430,-

Wenn für Sie ein anderer Träger der Jugendpflege (beispielsweise der Landkreis Darmstadt-Dieburg) zuständig ist, senden Sie mir bitte eine kurze E-Mail, damit ich Ihnen den entsprechenden Kostenbeitrag berechnen und das Antragsverfahren erklären kann.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen werden.

Für den öffentlich geförderten Betreuungsplatz fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Die Verpflegung Ihres Kindes (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagsnack und Getränke) ist im Kostenbeitrag enthalten.
Es wird zudem auch keine Kaution verlangt.

Natürlich ist es auch möglich, die vom Jugendamt bewilligten Betreuungszeiten privat aufzustocken, wenn Sie für Ihr Kind einen höheren Betreuungsbedarf benötigen, als Sie dem Jugenamt gegenüber nachweisen können oder eine Betreuung über das 3. Lebensjahr hinaus wünschen.